Sonntag, 25. März 2012

EU-Erbrechtsverordnung - Abwicklung europäischer Erbangelegenheiten

Künftig wird bei grenzüberschreitenden Erbschaften der gesamte Nachlass nach nur einem Recht behandelt und von einem Nachlassverwalter abgewickelt. Nachdem am 1. März 2012 der EU-Rechtsausschuss den Berichtsentwurf zur geplanten Erbrechtsverordnung angenommen hatte, stimmte am 13. März 2012 auch das Plenum des EU-Parlaments zu. Damit die Verordnung in Kraft tritt, muss in den nächsten Wochen noch der EU-Rat zustimmen.

Maßgebliches Kriterium zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Nachlassspaltungen (bewegliches Vermögen wird nach dem Recht des Heimatlandes vererbt, unbewegliches Vermögen hingegen nach dem Recht des Belegenheitsstaates) werden künftig vermieden, da die neuen Regelungen sowohl für Immobiliar- als auch für Mobiliarvermögen gelten werden. Unabhängig hiervon wird dem Erblasser ein Wahlrecht zu Gunsten seines Heimatrechts eingeräumt.

Ein fakultatives EU-Nachlasszeugnis, das von dem für die Erbangelegenheit zuständigen Gericht erteilt wird, soll in Zukunft eine rasche Nachlassabwicklung bei grenzüberschreitenden Nachlässen möglich machen. Das jeweilige nationale Erbrecht wird durch die neue EU-Verordnung nicht berührt.

Donnerstag, 16. Februar 2012

Wie gestalte ich meine Nachlassregelung? - Gute Gründe, ein Testament zu machen und Fehler, die Sie dabei vermeiden können

Rechtsanwalt und Fachanwalt Frank Felix Höfer macht dieses Jahr den Auftakt der Vortragsreiche des Malteser Hilfsdienst e.V. Bezirk Stuttgart.

     Termin: Mittwoch, 21. März 2012
     Uhrzeit: 15.00 Uhr
     Ort: Salemer Pfleghof (Kaiserzimmer), Esslingen
     Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt Frank Felix Höfer


„Das Gut rinnt wie das Blut“, sagt der Volksmund über das deutsche Erbrecht. Gemeint ist, dass nur die Ehegatten und nächsten Verwandten erben, wenn kein Testament vorhanden ist. Wer Streit vermeiden und aufteilen möchte, wer was erhält, muss seinen letzten Willen niederschreiben.

In diesem Vortrag wird Ihnen erläutert, wie Sie ein gültiges Testament aufsetzen und aufbewahren, wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist, was Sie in einem Testament regeln können, wie Sie Fehler bei der Nachlassgestaltung vermeiden können.

Anmeldung: Malteser Hilfsdienst e.V. Bezirk Stuttgart unter 0711 / 92582-44 oder
kontakt@malteser-stuttgart.de.

Vorträge zum Thema Testamentsgestaltung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Frank Felix Höfer wird am

9. Mai 2012 in Düsseldorf,
13. Juni 2012 in Hamburg,
20. Juni 2012 in Stuttgart,
19. September 2012 in Berlin,
10. Oktober 2012 in Frankfurt/Main,
7. November 2012 in München,
14. November 2012 in Dresden (Termin vom 21. November 2012 vorverlegt)

zum Thema „Testamentsgestaltung“ referieren. Behandelt werden u.a. Einzel- und Ehegattentestamente, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen, Behindertentestamente, Testamente bei überschuldetem Erben, Unternehmertestamente sowie Testamente und andere Verträge zur Pflichtteilsreduzierung. Weitere Informationen zum Vortrag finden Sie auf der Homepage des
DASV (Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.) und und der DANSEF (Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.).

Sonntag, 22. Januar 2012

Werbekampagne "Wir haben recht!"

Auch nach dem Jahreswechsel sind Cornel Pottgiesser und Frank Felix Höfer von der Kanzlei Pottgiesser & Partner die einzigen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht in Esslingen.

Neuer Friedhofswegweiser für Esslingen

Ab Februar 2012 wird die zweite Auflage der einhundert seitigen Broschüre kostenlos bei städtischen und kirchlichen Einrichtungen sowie bei den mitwirkenden Berufsgruppen ausliegen. Der Wegweiser gibt den Bürgern bei der Auseinandersetzung mit dem Lebensende und den Angehörigen im Todesfall Hilfestellung. Die Broschüre beschreibt die verschiedenen Bestattungsformen und Grabarten, Grabpflege, Formalitäten im Sterbefall, und Grundlegendes zum Erb- und Steuerrecht. Sie enthält zudem alle wichtigen Rufnummern im Notfall.

Bei der Präsentation des Friedhofswegweisers am 20. Januar 2012 erklärte der Esslinger Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger, dass es ihm ein wichtiges Anliegen sei, den Esslinger Bürgern ein Stück Wegweisung an die Hand zu geben. Ein Trauerfall sei eine krisenhafte Situation, in der rationales Handeln oftmals eingeschränkt sei.

Der Friedhofswegweiser ist ab sofort kostenlos in unserer Kanzlei erhältlich.



Sonntag, 15. Januar 2012

Zentrales Testamentsregister gestartet

Am 1. Januar 2012 hat das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführte Zentrale Testamentsregister (ZTR) seinen Betrieb aufgenommen. Das elektronisch geführte Register wird jetzt bei jedem Todesfall von Amts wegen bundesweit auf vorhandene Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) des Verstorbenen geprüft. Es meldet dann an das zuständige Nachlassgericht, ob, wo und gegebenenfalls welche Urkunden der Verstorbene errichtet hat. Erfasst werden künftig sämtliche in notarieller oder gerichtlicher Verwahrung befindlichen erbfolgerelevanten Urkunden. Nicht erfasst werden privatschriftliche Testamente, die der Erblasser nicht in amtliche Verwahrung gegeben hat.

Umfangreicher und langwieriger Schriftverkehr zwischen den verschiedenen Behörden dürfte jetzt der Vergangenheit angehören. Testamente und Erbverträge werden nun zeitnah aufgefunden, so dass für die Erben künftig schneller ein Erbschein erteilt werden kann.

Ähnlich wie beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) - ebenfalls bei der Bundesnotarkammer geführt - beinhaltet auch dieses Register aus Gründen des Datenschutzes nicht den Text der jeweiligen Urkunden und damit auch nicht den beziehungsweise die Erben, sondern nur die verschlüsselt gespeicherten Personaldaten des Erblassers und wo sich der letzte Wille in Verwahrung befindet. Auf Wunsch können beispielsweise auch Angaben zur Abkömmlingen oder Auskunftsgebern erfasst werden. Damit sollen zeitaufwendige Anfragen bei Standesämtern vermieden werden. Auf das Register können nur Gerichte und Notarinnen/Notare zugreifen.